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Hydraulischer Abgleich

Unter dem hydraulischen Abgleich ist eine Maßnahme zu verstehen, die zur Effektivitätsverbesserung vorhandener Heizungsanlagen beiträgt. Es wird erreicht, dass alle Heizkörper, entsprechend der Heizlast der einzelnen Räume, mit dem Heizmedium beaufschlagt werden. Damit werden alle Räume gleichmäßig mit Wärme versorgt. Ein Nebeneffekt ist die Beseitigung von Strömungsgeräuschen an den Thermostatventilen, die oftmals sehr störend sind.

Bei Neubaumaßnahmen ist es vertragliche Pflicht der Installationsunternehmen  die Heizungsanlage ordnungsgemäß einzuregulieren. Die Unterlagen zum Abgleich sind bei der Abnahme vorzulegen.

Bei  Bestandsbauten besteht eine Verpflichtung zum hydraulischen Abgleich erst beim Austausch der Heizungstechnik oder von entsprechenden Bauteilen.

Für den hydraulischen Abgleich muss der Wärmebedarf der einzelnen Räume bekannt sein, um die Wassermengen am Thermostatventil ordnungsgemäß einstellen zu können. Dieser kann durch eine Heizlastberechnung ermittelt werden. Eine weitere Möglichkeit besteht in der Ermittlung der Heizlast über die installierten Heizkörper.

Vielfach müssen bei alten Gebäudeheizungen die Heizkörperventile ausgewechselt werden, da sie über keine Einstellmöglichkeit für den Wasserdurchsatz verfügen.

Damit sind die Kosten für eine solche Maßnahme auch stark schwankend.

Der hydraulische Abgleich ist bei vielen Fördermaßnahmen Voraussetzung zur Bewilligung der Zuschüsse oder Kredite.

Beauftragen Sie eine Erneuerung Ihrer Heizung, so ist schon beim Austausch der Umwälzpumpe ein hydraulischer Abgleich erforderlich.

          

           Ventilkörper mit Voreinstellung (Modell) 

Die Einstellung der Durchsatzmenge erfolgt am Kopf des Ventils entsprechend der Kennlinie des Ventils.

 

IBEA ENERGIEBERATUNG